Allgemein

«Journalism is not a crime» – Weltweite Entrüstung über Festnahme von Abunimah in ZH

Am Samstag wurde in Zürich der palästinensisch-amerikanische Journalist Ali Abunimah festgenommen. Er ist Co-Gründer der Plattform The Electronic Intifada und hätte in Zürich einen Vortrag halten sollen.

Augenzeug*innen berichten von einer groben Festnahme des Journa­listen Ali Abunimah, der Co-Gründer der ameri­ka­ni­schen Plattform The Electronic Intifada ist. Wie Augenzeug*innen berichten, seien die Polizisten in ziviler Kleidung aufge­taucht, Abunimah sei an die Wand gedrückt und in Handschellen gelegt worden, dann wurde er in einem Auto zur Kantons­po­lizei Zürich gebracht.

Eine Augen­zeugin berichtet gegenüber baba news: «Die Männer waren nicht in Polizei­uniform gekleidet, das Auto war kein Polizeiauto – ich dachte, er würde entführt werden!» Ein weiterer Augen­zeuge sagt, das Vorgehen sei völlig unange­bracht gewesen, denn Ali Abunimah habe sich nicht gewehrt, sondern «nur nach den Ausweis­pa­pieren der Personen gefragt».

«Er hat sich nicht gewehrt, sondern nur nach den Ausweis­pa­pieren der Personen gefragt.»

Zuvor war eine Einrei­se­sperre gegen den Journa­listen verhängt worden, jedoch offenbar erst, als Abunimah sich bereits in der Schweiz befand. Seine Anwältin spricht von Absicht: «Sie haben das getan, um ihn zu demütigen und ins Gefängnis zu bringen. Wenn er vor der Einrei­se­sperre davon gewusst hätte, wäre er gar nicht erst in die Schweiz eingereist.»

Weshalb die Einrei­se­sperre verhängt wurde, ist noch unklar. Abunimah vertritt propa­lä­sti­nen­sische Positionen und war von der NZZ als Islamist und Antisemit bezeichnet worden. Die Sicher­heits­di­rektion des Kantons Zürich hat sich gegenüber baba news noch nicht zu den Gründen für die Einrei­se­sperre geäussert.

Inter­na­tional sorgte die Festnahme für Solida­ri­täts­be­kun­dungen von Medien­schaf­fenden. Unter «Journalism is not a crime» fordern zahlreiche Personen Abunimahs Freilassung. Auch die ehemalige US-Präsi­dent­schafts­kan­di­datin Jill Stein äusserte sich solida­risch mit dem ameri­ka­nisch-palästi­nen­si­schen Journa­listen, wie auch die UN-Sonder­be­richt­erstat­terin Francesca Albanese, die eine prompte Unter­su­chung des Vorgehens der Zürcher Behörden fordert.

Indes wurde Ali Abunimah am Montag von den Behörden zum Flughafen Zürich gebracht, von wo aus er weiter nach Istanbul flog. Auf Twitter äusserte er sich erstmals zur Verhaftung. So wirft er der Zürcher Sicher­heits­di­rektion vor, ihn «ohne Nennung von Gründen» drei Tage und zwei Nächte in «Admini­stra­tivhaft» festge­halten zu haben. Er sei ohne Beisein seines Anwalts verhört worden, es sei ihm weiter nicht gestattet worden, seine Familie telefo­nisch zu kontaktieren.

«Insgesamt brauchen wir 4’000 Member-Abos, um baba news finan­zieren zu können. Findest du, dass wir wichtige Arbeit machen, und dass die Schweiz mit baba news eine bessere ist? Dann unter­stütze uns jetzt mit 7 Franken pro Monat oder 80 Franken pro Jahr.
  1. Alexander Somm

    Die Schweiz ist den inter­na­tio­nalen Gerichts­höfen als Mitglied verpflichtet, ebenso dem Rome Statute (UNO Charta). Solches Verhalten der Schweizer Behörden verstösst krass gegen die Bundes­ver­fassung, sowie gegen Völker­recht und gegen die Weisungen der Gerichtshöfe in Den Hag, sowie gegen die Schweizer Völker­mord­kom­mission: “Art. — I, Die Vertrags­par­teien bestä­tigen, dass Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäss inter­na­tio­nalem Recht ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sie sich verpflichten.” — Die inter­na­tio­nalen Gerichte sind klar in ihren evidenz­ba­sie­renden Feststel­lungen. Die Schweiz tut nicht nur nicht ihre Pflicht, sie verhaftet auch noch dieje­nigen die ihre tun, und bereitet dem mutmass­lichen Kriegs­ver­brecher (Präsident Israels Herzog) nach 47’000 offizi­ellen toten Zivilisten noch einen roten Teppich in Davos.
    Das ist schänd­liches, recht­loses Verhalten Schweizer Behörden, in keiner Weise im Interesse der Schweizer Bevöl­kerung (Art. 5 Bundes­ver­fassung der Schwei­ze­ri­schen Eidge­nos­sen­schaft) und in keinem Fall zweck­dienlich nach Art. 5 BV (Beendigung des Völker­mordes). Ich schäme mich heute für mein Land wie noch nie.
    Die Tatsache dass ich mich wegen der Veröf­fent­li­chung dieses harmlosen Kommentars sorge, ist ebenso erschütternd.

    • Mir gehts auch gröss­ten­teils so. 

      Muss aller­dings zugeben, dass ich es erst jetzt (05.02.) erfahren habe. Ich brauche immer Mal wieder längere digitale Absenzen aus gesund­heit­lichen Gründen und die muss ich mir immer wieder bewusst nehmen. Das erzeugt immer auch ein schlechtes Gewissen, einfach wegzu­sehen. Aber ich muss irgendwie lernen mit mir selber und meinen Ansprüchen und der Realität meinen Einschrän­kungen, Limiten und Behin­de­rungen umzugehen.

  2. Oliver Steiner

    Mario Fehr hat die die Sicher­heits­be­hörden für seinen persön­lichen Feldzug missbraucht. Dieser Politiker ist eine Schande für den Kanton Zürich und den Schweizer Rechtsstaat.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert