Wer politisch mitbestimmen will, muss in der Regel über eine Staatsbürgerschaft verfügen. Diese wiederum ist an Kriterien wie einen langjährigen Aufenthalt im jeweiligen oder Sprachkenntnisse gebunden. Prof. Dr. Anna Goppel, Philosophin an der Uni Bern, stellt dieses System infrage.
Frau Goppel, Ihrer Meinung nach haben viele Migrant*innen einen Anspruch darauf, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen – auch wenn sie über keinen Schweizer Pass verfügen und erst seit kurzer Zeit in der Schweiz leben.
Das ist richtig. Staaten sind meines Erachtens unter bestimmten Voraussetzungen ethisch dazu verpflichtet, Migrantinnen und Migranten an lokalen und nationalen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen zu lassen, auch wenn sie noch nicht lange im Einwanderungsland leben.
Warum?
Weil das Stimm- und Wahlrecht all denjenigen zusteht, die der Autorität eines Staates in relevanter Weise unterworfen sind. Die staatliche Autorität ist potentiell mit Zwang verbunden – wenn man sich nicht an die Gesetze des Landes hält, können diese mit Zwang durchgesetzt werden. Eine solche Durchsetzung ist allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn die Betroffenen auch über deren Gesetze mitbestimmen können – sei es direkt im Rahmen von Volksabstimmungen oder indirekt durch die Wahl von Parlamenten. Das ist der Kerngedanke der Demokratie. Zur Gruppe derer, die der Autorität eines Staates unterworfen sind, zählen eben auch Migrantinnen und Migranten – und zwar häufig auch dann, wenn sie erst kurze Zeit im Einwanderungsland leben.
Gegenwärtig leben auf der Welt Millionen von Migrant*innen in Ländern, die ihnen kein politisches Mitspracherecht gewähren. Bedeutet das, dass sämtliche Staaten dieser Welt die moralischen Ansprüche dieser Menschen einschränken?
Ja, diese Staaten verweigern vielen Migrant*innen ein Recht, worauf diese einen moralischen Anspruch haben. Sie schliessen somit Menschen, die mitbestimmen sollten, von der politischen Mitbestimmung aus. Das ist eine problematische Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen, denen sie das Wahlrecht gewähren – also typischerweise den Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern.
Können Staaten, die einem Teil ihrer Bevölkerung die Mitbestimmung verweigern, überhaupt als demokratisch bezeichnet werden?
Angesichts ihrer demokratischen Strukturen können sie häufig schon als demokratisch bezeichnet werden. Denken Sie im Vergleich an autokratische Staaten, welchen diese Strukturen fehlen. Allerdings stimmt es sehr wohl, dass Staaten an demokratischer Legitimität verlieren, wenn sie Menschen, die einen Anspruch auf Mitbestimmung hätten, dieses Recht vorenthalten. Denn demokratische Legitimität erfordert nicht nur demokratische Prozesse, sondern auch ein richtig zusammengesetztes Wahlvolk, d.h. das Wahlrecht für all diejenigen, die einen Anspruch darauf haben.
«Demokratische Legitimität erfordert ein richtig zusammengesetztes Wahlvolk.»
Die Praxis sieht anders aus. In den meisten Ländern müssen Migrant*innen mehrere Jahre in einem Staat gelebt haben, um die Staatsbürgerschaft und somit das Wahlrecht zu erlangen. Sie stellen diese Zeitspanne infrage und fordern, dass das Wahlrecht sofort erteilt wird.
Es stimmt, dass ich diese Zeitspanne in Frage stelle; jedoch steht meines Erachtens nicht allen Migrantinnen und Migranten das Wahlrecht sofort zu, sondern nur denjenigen, von denen wir annehmen können, dass sie einige Jahre im jeweiligen Land leben werden. Diese Migrant*innen haben mit ihrer Ankunft einen Anspruch darauf, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen.
Warum? Wenn wir anerkennen, dass Menschen ein Stimm- und Wahlrecht haben sollten, sobald sie der Autorität eines Staates in relevanter Weise unterworfen sind, dann stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt dies der Fall ist. Sicher ist hier meines Erachtens, dass Autoritätsunterworfenheit nicht von der Zeit abhängt, die ich bereits im Land gelebt habe, sondern vielmehr von der Zeit, die ich in einem Land leben werde. Wenn ich meinen Lebensmittelpunkt in ein anderes Land verlege und wir wüssten, dass ich dort bis an mein Lebensende leben würde, wäre ich der Autorität dieses Landes mit meiner Ankunft unterworfen, nicht erst, nachdem ich zehn Jahre dort gelebt habe.
«Wichtig ist nicht die Zeit, die ich bereits im Land gelebt habe, sondern die Zeit, die ich in einem Land leben werde.»
Abgesehen von dieser Autoritätsunterworfenheit ist das Wahlrecht oft an weitere Kriterien geknüpft, wie Integration, Sprachkenntnisse oder Kenntnisse über das politische System. Inwiefern ist dies berechtigt?
Das ist die Praxis in vielen Staaten. Meiner Meinung nach lassen sich diese Kriterien jedoch nicht rechtfertigen. Es sind weder Sprachkenntnisse noch Kenntnisse über die Verfassung notwendig, um der Autorität eines Landes unterworfen zu sein.
Ausserdem würde die Forderung nach solchen Kenntnissen das Prinzip der Gleichbehandlung verletzen. Da Schweizerinnen und Schweizer nicht notwendig über Sprachkenntnisse und Kenntnisse über die Verfassung verfügen müssen, und sie das Wahlrecht erhalten, ohne diese Kenntnisse nachzuweisen, dürfen wir auch von Migrant*innen keinen Nachweis solcher Kenntnisse fordern.
Viele Leute sind der Meinung, es sei Sache der Schweizer Bevölkerung zu entscheiden, wer politisch mitbestimmen darf. Was sagen Sie dazu?
Das ist ein Vorschlag, der politisch häufig gemacht wird. Dass dieser Vorschlag nicht überzeugend ist, zeigt sich jedoch, wenn wir uns beispielsweise die Einführung des Frauenwahlrechts vor Augen führen. Dort waren es Männer, die zunächst gegen eine Mitbestimmung der Frauen gestimmt haben. Heute sehen wir, dass diese Abstimmung problematisch war. Sie war problematisch, weil Frauen das Stimm- und Wahlrecht verwehrt wurde, obwohl diese damals schon einen Anspruch darauf hatten, politisch mitzubestimmen.
Oft fällt das Argument: «Das ist halt so, wenn man sich entscheidet auszuwandern.» Können wir tatsächlich von einem stillschweigenden Vertrag ausgehen, auf dessen Grundlage Migrant*innen wissen, worauf sie sich bei der Einreise ins Gastland einlassen, und somit insgeheim zustimmen, auf das Wahlrecht zu verzichten?
In vielen Situationen ist es tatsächlich so, dass eine moralisch nicht erlaubte Handlung erlaubt wird, wenn man ihr zustimmt. Es ist jedoch nicht überzeugend anzunehmen, dass eine Person, die in ein Land einreist, damit automatisch allen Gesetzen zustimmt. Nehmen wir mal an, eine Person A heiratet eine gewalttätige Person B. Selbst wenn A vor der Heirat von der Gewalttätigkeit weiss, bedeutet es nicht, dass sie mit der Eheschliessung einer gewalttätigen Behandlung durch B zustimmt, oder sich im Falle von häuslicher Gewalt nicht wehren darf. Genauso können wir die Einreise von Migranten nicht als Einwilligung in Gesetze verstehen, die ohne ihre Mitbestimmung nicht legitim sind.
Was sagt es über unsere gegenwärtigen politischen Systeme aus, wenn ein so fundamentales Recht, wie das Wahlrecht für Migrant*innen, nirgends auf der Welt umfassend umgesetzt wurde?
Ein Grund ist sicher das geltende Völkerrecht, das es den Staaten erlaubt, Migrationsfragen weitgehend nach eigenem Ermessen zu regeln. Die jeweiligen Regierungen sowie die Bürger*innen fragen in erster Linie danach, was in ihrem eigenen Interesse liegt. Dabei übersehen sie, dass nicht nur sie von den Massnahmen betroffen sind, sondern auch die Migrant*Innen, und dass diese ebenfalls moralische Ansprüche haben, die berücksichtigt werden müssen.
Wie würde sich die Schweiz verändern, wenn Migrant*innen das Wahlrecht zugesprochen würde?
Das ist eine empirische Frage, die ich nicht eindeutig beantworten kann. Studien legen jedoch nahe, dass sich das politische Bild der Schweiz nicht wesentlich verändern würde.
ist Gründerin und Chefredaktorin des Online-Magazins baba news.
Dies ist wirklich an illusorischer Fragwürdigkeit kaum zu überbieten! Frau Goppel träumt von einer Scheinwelt, die niemals funktionieren wird! Leider wurden ähnliche Versuche mit “Kommunismus” schon mehrmals versucht. Sie arteten alle in Diktaturen aus, weil die Menschen nicht bereit sind, ihre mögliche Mitbestimmung mit Fremden sofort zu teilen. Es sind alle Versuche in Kriege ausgeartet, mit hohen Verlusten, und sind endgültig gescheitert. Auch ein solcher Versuch, die Mitsprache sofort und bedingungslos zu erteilen, würde sehr schnell scheitern! Diese Forderung grenzt an das moderne Faustrecht: “Ich will da leben wo ich will, ohne zu fragen, aber mitbestimmen wie ich es gerne hätte!” Etwas überspitzt in einem Vergleich formuliert: “Ich darf meine Wohnung, oder Haus, nicht mehr abschliessen, damit alle, die es wünschen, davon bedingungslos Gebrauch machen können, ob es mir passt, oder nicht!