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Interview mit Prof. Dr. Anna Goppel: «Wir sind Migrant*innen das Wahlrecht schuldig»

Wer politisch mitbestimmen will, muss in der Regel über eine Staatsbürgerschaft verfügen. Diese wiederum ist an Kriterien wie einen langjährigen Aufenthalt im jeweiligen oder Sprachkenntnisse gebunden. Prof. Dr. Anna Goppel, Philosophin an der Uni Bern, stellt dieses System infrage.

Frau Goppel, Ihrer Meinung nach haben viele Migrant*innen einen Anspruch darauf, an Abstim­mungen und Wahlen teilzu­nehmen – auch wenn sie über keinen Schweizer Pass verfügen und erst seit kurzer Zeit in der Schweiz leben.

Das ist richtig. Staaten sind meines Erachtens unter bestimmten Voraus­set­zungen ethisch dazu verpflichtet, Migran­tinnen und Migranten an lokalen und natio­nalen Wahlen und Abstim­mungen teilnehmen zu lassen, auch wenn sie noch nicht lange im Einwan­de­rungsland leben.

Warum?

Dr. Anna Goppel ist ausser­or­dent­liche Profes­sorin für praktische Philo­sophie an der Univer­sität Bern. In ihrem Schwer­punkt Politische Philo­sophie befasst sie sich unter anderem mit ethischen Fragen der Migration, der politi­schen Mitbe­stimmung und der Staatsbürgerschaft.

Weil das Stimm- und Wahlrecht all denje­nigen zusteht, die der Autorität eines Staates in relevanter Weise unter­worfen sind. Die staat­liche Autorität ist poten­tiell mit Zwang verbunden – wenn man sich nicht an die Gesetze des Landes hält, können diese mit Zwang durch­ge­setzt werden. Eine solche Durch­setzung ist aller­dings nur dann gerecht­fertigt, wenn die Betrof­fenen auch über deren Gesetze mitbe­stimmen können – sei es direkt im Rahmen von Volks­ab­stim­mungen oder indirekt durch die Wahl von Parla­menten. Das ist der Kernge­danke der Demokratie. Zur Gruppe derer, die der Autorität eines Staates unter­worfen sind, zählen eben auch Migran­tinnen und Migranten – und zwar häufig auch dann, wenn sie erst kurze Zeit im Einwan­de­rungsland leben.

Gegen­wärtig leben auf der Welt Millionen von Migrant*innen in Ländern, die ihnen kein politi­sches Mitspra­che­recht gewähren. Bedeutet das, dass sämtliche Staaten dieser Welt die morali­schen Ansprüche dieser Menschen einschränken?

Ja, diese Staaten verweigern vielen Migrant*innen ein Recht, worauf diese einen morali­schen Anspruch haben. Sie schliessen somit Menschen, die mitbe­stimmen sollten, von der politi­schen Mitbe­stimmung aus. Das ist eine proble­ma­tische Ungleich­be­handlung gegenüber denje­nigen, denen sie das Wahlrecht gewähren – also typischer­weise den Staats­bür­ge­rinnen und Staatsbürgern.

Können Staaten, die einem Teil ihrer Bevöl­kerung die Mitbe­stimmung verweigern, überhaupt als demokra­tisch bezeichnet werden?

Angesichts ihrer demokra­ti­schen Struk­turen können sie häufig schon als demokra­tisch bezeichnet werden. Denken Sie im Vergleich an autokra­tische Staaten, welchen diese Struk­turen fehlen. Aller­dings stimmt es sehr wohl, dass Staaten an demokra­ti­scher Legiti­mität verlieren, wenn sie Menschen, die einen Anspruch auf Mitbe­stimmung hätten, dieses Recht vorent­halten. Denn demokra­tische Legiti­mität erfordert nicht nur demokra­tische Prozesse, sondern auch ein richtig zusam­men­ge­setztes Wahlvolk, d.h. das Wahlrecht für all dieje­nigen, die einen Anspruch darauf haben.

«Demokra­tische Legiti­mität erfordert ein richtig zusam­men­ge­setztes Wahlvolk.»

Die Praxis sieht anders aus. In den meisten Ländern müssen Migrant*innen mehrere Jahre in einem Staat gelebt haben, um die Staats­bür­ger­schaft und somit das Wahlrecht zu erlangen. Sie stellen diese Zeitspanne infrage und fordern, dass das Wahlrecht sofort erteilt wird. 

Es stimmt, dass ich diese Zeitspanne in Frage stelle; jedoch steht meines Erachtens nicht allen Migran­tinnen und Migranten das Wahlrecht sofort zu, sondern nur denje­nigen, von denen wir annehmen können, dass sie einige Jahre im jewei­ligen Land leben werden. Diese Migrant*innen haben mit ihrer Ankunft einen Anspruch darauf, an Abstim­mungen und Wahlen teilzunehmen.

Warum? Wenn wir anerkennen, dass Menschen ein Stimm- und Wahlrecht haben sollten, sobald sie der Autorität eines Staates in relevanter Weise unter­worfen sind, dann stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt dies der Fall ist. Sicher ist hier meines Erachtens, dass Autori­täts­un­ter­wor­fenheit nicht von der Zeit abhängt, die ich bereits im Land gelebt habe, sondern vielmehr von der Zeit, die ich in einem Land leben werde. Wenn ich meinen Lebens­mit­tel­punkt in ein anderes Land verlege und wir wüssten, dass ich dort bis an mein Lebensende leben würde, wäre ich der Autorität dieses Landes mit meiner Ankunft unter­worfen, nicht erst, nachdem ich zehn Jahre dort gelebt habe.

«Wichtig ist nicht die Zeit, die ich bereits im Land gelebt habe, sondern die Zeit, die ich in einem Land leben werde.»

Abgesehen von dieser Autori­täts­un­ter­wor­fenheit ist das Wahlrecht oft an weitere Kriterien geknüpft, wie Integration, Sprach­kennt­nisse oder Kennt­nisse über das politische System. Inwiefern ist dies berechtigt?

Das ist die Praxis in vielen Staaten. Meiner Meinung nach lassen sich diese Kriterien jedoch nicht recht­fer­tigen. Es sind weder Sprach­kennt­nisse noch Kennt­nisse über die Verfassung notwendig, um der Autorität eines Landes unter­worfen zu sein.

Ausserdem würde die Forderung nach solchen Kennt­nissen das Prinzip der Gleich­be­handlung verletzen. Da Schwei­ze­rinnen und Schweizer nicht notwendig über Sprach­kennt­nisse und Kennt­nisse über die Verfassung verfügen müssen, und sie das Wahlrecht erhalten, ohne diese Kennt­nisse nachzu­weisen, dürfen wir auch von Migrant*innen keinen Nachweis solcher Kennt­nisse fordern.

Viele Leute sind der Meinung, es sei Sache der Schweizer Bevöl­kerung zu entscheiden, wer politisch mitbe­stimmen darf. Was sagen Sie dazu?

Das ist ein Vorschlag, der politisch häufig gemacht wird. Dass dieser Vorschlag nicht überzeugend ist, zeigt sich jedoch, wenn wir uns beispiels­weise die Einführung des Frauen­wahl­rechts vor Augen führen. Dort waren es Männer, die zunächst gegen eine Mitbe­stimmung der Frauen gestimmt haben. Heute sehen wir, dass diese Abstimmung proble­ma­tisch war. Sie war proble­ma­tisch, weil Frauen das Stimm- und Wahlrecht verwehrt wurde, obwohl diese damals schon einen Anspruch darauf hatten, politisch mitzubestimmen.

Oft fällt das Argument: «Das ist halt so, wenn man sich entscheidet auszu­wandern.» Können wir tatsächlich von einem still­schwei­genden Vertrag ausgehen, auf dessen Grundlage Migrant*innen wissen, worauf sie sich bei der Einreise ins Gastland einlassen, und somit insgeheim zustimmen, auf das Wahlrecht zu verzichten?

In vielen Situa­tionen ist es tatsächlich so, dass eine moralisch nicht erlaubte Handlung erlaubt wird, wenn man ihr zustimmt. Es ist jedoch nicht überzeugend anzunehmen, dass eine Person, die in ein Land einreist, damit automa­tisch allen Gesetzen zustimmt. Nehmen wir mal an, eine Person A heiratet eine gewalt­tätige Person B. Selbst wenn A vor der Heirat von der Gewalt­tä­tigkeit weiss, bedeutet es nicht, dass sie mit der Eheschliessung einer gewalt­tä­tigen Behandlung durch B zustimmt, oder sich im Falle von häuslicher Gewalt nicht wehren darf. Genauso können wir die Einreise von Migranten nicht als Einwil­ligung in Gesetze verstehen, die ohne ihre Mitbe­stimmung nicht legitim sind.

Was sagt es über unsere gegen­wär­tigen politi­schen Systeme aus, wenn ein so funda­men­tales Recht, wie das Wahlrecht für Migrant*innen, nirgends auf der Welt umfassend umgesetzt wurde?

Ein Grund ist sicher das geltende Völker­recht, das es den Staaten erlaubt, Migra­ti­ons­fragen weitgehend nach eigenem Ermessen zu regeln. Die jewei­ligen Regie­rungen sowie die Bürger*innen fragen in erster Linie danach, was in ihrem eigenen Interesse liegt. Dabei übersehen sie, dass nicht nur sie von den Massnahmen betroffen sind, sondern auch die Migrant*Innen, und dass diese ebenfalls moralische Ansprüche haben, die berück­sichtigt werden müssen.

Wie würde sich die Schweiz verändern, wenn Migrant*innen das Wahlrecht zugesprochen würde?

Das ist eine empirische Frage, die ich nicht eindeutig beant­worten kann. Studien legen jedoch nahe, dass sich das politische Bild der Schweiz nicht wesentlich verändern würde.

  1. Brauen Willy

    Dies ist wirklich an illuso­ri­scher Fragwür­digkeit kaum zu überbieten! Frau Goppel träumt von einer Scheinwelt, die niemals funktio­nieren wird! Leider wurden ähnliche Versuche mit “Kommu­nismus” schon mehrmals versucht. Sie arteten alle in Dikta­turen aus, weil die Menschen nicht bereit sind, ihre mögliche Mitbe­stimmung mit Fremden sofort zu teilen. Es sind alle Versuche in Kriege ausge­artet, mit hohen Verlusten, und sind endgültig gescheitert. Auch ein solcher Versuch, die Mitsprache sofort und bedin­gungslos zu erteilen, würde sehr schnell scheitern! Diese Forderung grenzt an das moderne Faust­recht: “Ich will da leben wo ich will, ohne zu fragen, aber mitbe­stimmen wie ich es gerne hätte!” Etwas überspitzt in einem Vergleich formu­liert: “Ich darf meine Wohnung, oder Haus, nicht mehr abschliessen, damit alle, die es wünschen, davon bedin­gungslos Gebrauch machen können, ob es mir passt, oder nicht!

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