Interview

Zwangsheirat – «Den Kindern wird vorgeworfen, der Familie zu schaden»

Was geht in den Köpfen von Eltern vor, die ihre Kinder unter Zwang verheiraten? Und weshalb wehren sich viele Betroffene nicht? Anu Sivaganesan von der Fachstelle Zwangsheirat im Interview.

Frau Sivaga­nesan, weshalb lässt sich ein junger Mensch, der in der Schweiz geboren und aufge­wachsen ist, auf eine arran­gierte Ehe ein?

Wir stellen generell fest, dass die Betrof­fenen von klein auf zu «Gehorsam» erzogen werden und dass sie sich in vielem unter­ordnen müssen. Eine Phase der Selbstän­digkeit, die in der Schweiz etwa zehn Jahre dauern kann, etwa durch WG-Leben, das Auspro­bieren von Bezie­hungen und Eigen­stän­digkeit ist nicht üblich. Statt­dessen werden die jungen Erwach­senen von der leiblichen direkt zur ehelichen Familie, bzw. zur Famili­en­gründung erzogen.

«Eine Phase der Selbstän­digkeit ist nicht üblich.»

Gleich­zeitig erleben viele Betroffene auch gegen­läufige Normen «zu Hause» und in der Welt «draussen»: Zu Hause werden sie mit der Vorstellung erzogen, dass Sexua­lität nur in der Ehe erlebt werden dürfe. Über Sexua­lität wird in der Regel nicht gesprochen, und den Kindern vermittelt, dass deren Erleben etwas Schmut­ziges, Falsches und Schand­haftes sei. Die schwei­ze­rische Gesetz­gebung hat ganz andere Grund­lagen: Sexuelle Bezie­hungen sind nicht nur vor der Ehe, sondern (unter der Einhaltung einer Alters­dif­ferenz von maximal drei Jahren) sogar im Schutz­alter und damit unter 16 Jahren möglich.

Diese Zerris­senheit zeigt sich auch bei den Normen zur Partner­schaft: In paläo­kon­ser­va­tiven Familien gilt, vor und ausserhalb der Ehe soll keine Sexua­lität statt­finden; während gemäss den Normen der Mehrheits­ge­sell­schaft ein Zweisam­keits­druck überwiegt. Während es also «draussen» als «normal» gilt, eine Liebes­be­ziehung zu pflegen, gilt es «drinnen», also zu Hause, als «verwerflich». Diese Vorstel­lungen sind in den unter­schied­lichsten Kultur­kreisen vorhanden. So wurde gerade kürzlich in einem Artikel der NZZ über ähnliche Vorkomm­nisse in der jüdischen Gemein­schaft berichtet.

«Im Gesetz steht, dass Eltern Freiraum zur Lebens­ge­staltung gewähren sollten.»

In einem solchen Umfeld wird die Erziehung von den Eltern so verstanden, dass sich die Kinder unter­zu­ordnen haben. Im schwei­ze­ri­schen Zivil­ge­setzbuch kommt dieser «Gehorsam» zwar auch zur Sprache, wird aber gepaart mit Verhält­nis­mäs­sigkeit. Im gleichen Gesetz steht auch, dass die Eltern Freiheit und Freiraum zur Lebens­ge­staltung gewähren sollten — dies kommt in paläo­kon­ser­va­tiven Familien zu kurz. Damit lässt sich erklären, dass sich Kinder unter­werfen, weil sie emotional so stark verstrickt sind – mit dem absolut berech­tigten Wunsch nach Selbst­be­stimmung und der starken Verbun­denheit mit der Familie.

Viele Jugend­liche oder junge Erwachsene wehren sich nicht – wer findet doch noch den Weg zu Ihrer Fachstelle?

Manche suchen nach Unter­stützung, weil sie beim Zeitpunkt der Partner­schaftswahl von einem konkreten Druck und von Zwängen überrascht werden. Andere wiederum leiden seit Jahren unter Einschrän­kungen und Kontrollen, wehren sich nicht, und suchen erst nach der Eheschliessung zum ersten Mal nach Hilfe, weil sich in einer solchen Situation vieles kumuliert.

Gibt es eine Erklärung dafür, was sich in den Köpfen von Eltern abspielt, die ihre Kinder in eine solche Situation bringen?

Das Motiv vieler Eltern besteht darin, dass sie in ihrer Gemein­schaft besser dastehen wollen. Die Wünsche oder Bedürf­nisse der Kinder werden den Vorstel­lungen der Eltern und Verwandten unter­ge­ordnet, indem sie bereit sind, das Wohl des Kindes zu «opfern». Wenn der Sohn oder die Tochter nicht mitmachen will, tritt die Ironie der Sache zutage: Den Kindern wird vorge­worfen, egoistisch zu handeln, indem sie dem Ruf der Familie schaden. Eigentlich handeln aber die Eltern egoistisch, indem sie das Wohlergehen ihres Kindes als weniger wichtig betrachten als das Wohl der Familie.

«Den Kindern wird vorge­worfen, egoistisch zu handeln, indem sie dem Ruf der Familie schaden.»

Wie kann es sein, dass so vieles unbemerkt bleibt? Im Fall von Havin* gab es in der Nachbar­schaft Gerüchte über eine Zwangs­heirat – dennoch hat niemand etwas unternommen.

Ja, es ist in der Tat tragisch, wenn in einer konkreten Situation niemand hilft. Wir stellen bei unseren Beratungen zum einen fest, dass ganz viele Personen immer noch davon ausgehen, in der Schweiz gäbe es keine Zwangsheiraten.

Zum anderen fühlen sich manche Personen aus dem Umfeld schlichtweg zu überfordert, um zu reagieren. Das ist auch nicht immer einfach. Helfende stossen oft an ihre Grenzen, wenn es um eine Vielzahl von Tatper­sonen und Verwandt­schafts­gewalt geht, die betroffene Person aber explizit keine Anzeige erstatten will. Wichtig ist hier, nicht im Alleingang mit der Familie Kontakt aufzu­nehmen, um eine allfällige Gefährdung der Betrof­fenen nicht zu erhöhen.

Statt­dessen sollte man sich profes­sio­nelle Hilfe holen. Über unsere Gratis-Helpline 0800 800 007 kann man sich beispiels­weise auch nur kurz beraten lassen, wenn man einen Verdacht hegt, die betroffene Person jedoch noch nicht direkt darauf ansprechen will.

«Personen aus dem Umfeld fühlen sich oft zu überfordert, um zu reagieren.»

Was kann man tun, wenn man merkt, dass jemand gegen seinen Willen zur Heirat gezwungen wird?

In der Schweiz gibt es unzählige Möglich­keiten, man muss aber bei jeder einzelnen Situation genau prüfen, was zweck­mässig ist. Wir hatten in unseren mehr als 2’300 Beratungen keinen einzigen Fall, wo gar keine Lösung gefunden werden konnte. Mit der Einschränkung, dass Betroffene dies auch wollen, finden sich viele Wege in die Freiheit. Im konkreten Fall von Havin wäre zum Beispiel die eides­statt­liche Erklärung eine Schutz­mass­nahme gewesen.

Diese setzen wir als eine von mehreren Schutz­mass­nahmen gegen Verschleppung ins Ausland ein. Wenn die Betrof­fenen bereits in der Schweiz ahnen, dass beim Antritt einer Reise ins Ausland eine schwierige Situation bevor­stehen könnte, können sie dies mit dem Formular zum Ausdruck bringen. Wenn dann zum Beispiel jemand zum vorab verein­barten Zeitpunkt nicht zurück­kehrt, liegt eine Grundlage vor, um Unter­stüt­zungs­mass­nahmen einleiten zu können.

«Wir hatten in mehr als 2’300 Beratungen keinen einzigen Fall, wo gar keine Lösung gefunden werden konnte.»

Was, wenn es für Schutz­mass­nahmen zu spät ist, und man im Ausland festge­halten wird?

Wenn eine Kontakt­auf­nahme mit unserer Fachstelle erst später aus dem Ausland entsteht, versuchen wir gleichwohl, der betrof­fenen Person adäquate Hilfe anzubieten. Aus dem Ausland kann man uns über +41 21 540 00 00 kontak­tieren. Wir haben dann Konzepte und Schutz­mass­nahmen, die wir nach Möglichkeit gemeinsam ausloten.

Besonders prekär kann es werden, wenn die betroffene Person über keinen Schweizer Pass verfügt. So haben wir auch mit Betrof­fenen zu tun, die zwar in der Schweiz geboren oder aufge­wachsen sind, aber keine schwei­ze­rische Staats­bür­ger­schaft besitzen. Einfacher ist es, wenn die Betroffene ausschliesslich über den Schweizer Pass verfügt und auch keine Doppel­bür­ger­schaft besitzt. Dann kommt nämlich der konsu­la­rische Schutz einfacher zur Anwendung. Wichtig ist es, immer den konkreten Einzelfall genau zu studieren – bisher haben wir es aller­dings immer geschafft, Unter­stützung zu finden.

Die Geschichte von Havin ist ein krasses Beispiel einer erzwun­genen Eheschliessung; spielt sich eine Zwangs­ver­hei­ratung generell nicht viel subtiler ab?

Die akute Gefähr­dungslage ist tatsächlich nicht in allen Fällen gleich hoch. Aber aus Sicht einer betrof­fenen Person ist es in jedem Fall mit viel Leid verbunden. Leider kennen wir bei unserer Fachstelle mehrere Fälle wie bei Havin. Wenn die Betrof­fenen nicht endogam heiraten wollen, das heisst innerhalb der eigenen ethni­schen, religiösen oder Herkunfts­ge­mein­schaft, wird dies zum Problem.

So stellen wir bei 23 Prozent der Fälle in unserer Beratung eine massive Gefährdung fest, also eine die höher als Stufe 5 auf unserer Gefähr­dungs­skala liegt (0 = keine Gefährdung bis 10 = höchste Gefährdung). Darunter finden sich auch massive Drohungen und Nötigungen.

Zu den subtilen Vorbe­rei­tungen oder «Vorboten» für eine Zwangs­heirat können aller­dings Massnahmen gezählt werden, die bereits nach der Geburt beginnen – dabei werden insbe­sondere Mädchen in verge­schlecht­lichte Rollen­bilder hinein erzogen: Das Tragen von langen Haaren, das Verbot des Kontakts mit Buben, die Verwei­gerung von Ausgang oder etwa die Vorschrift, die Haut zu verstecken.

Endogamie = Bestimmung, nach der nur innerhalb eines bestimmten sozialen Verbandes (z. B. Religion, Natio­na­lität oder Kaste) gehei­ratet werden darf.

Paläo­kon­ser­vative Familien kennen häufig den Zwang zur Endogamie. Dagegen will die Fachstelle Zwangs­heirat 2019/2020 eine Kampagne lancieren, die rassi­sti­sches und/oder religi­ons­feind­liches Heirats­ver­halten thema­ti­sieren wird. Es geht hier um die Würde der Betrof­fenen, denn Menschen­rechte zu geniessen, soll kein Privileg von Einhei­mi­schen sein.

 

Bist du von Zwangs­heirat betroffen? Kennst du jemanden, der davon betroffen oder bedroht ist? Melde dich bei der Fachstelle Zwangs­heirat – Kompe­tenz­zentrum des Bundes oder unter der Gratis-Helpline 0800 800 007. Die Fachstelle unter­steht einer strengen Schweigepflicht.

*Name von der Redaktion geändert.

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