Was geht in den Köpfen von Eltern vor, die ihre Kinder unter Zwang verheiraten? Und weshalb wehren sich viele Betroffene nicht? Anu Sivaganesan von der Fachstelle Zwangsheirat im Interview.
Frau Sivaganesan, weshalb lässt sich ein junger Mensch, der in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, auf eine arrangierte Ehe ein?
Wir stellen generell fest, dass die Betroffenen von klein auf zu «Gehorsam» erzogen werden und dass sie sich in vielem unterordnen müssen. Eine Phase der Selbständigkeit, die in der Schweiz etwa zehn Jahre dauern kann, etwa durch WG-Leben, das Ausprobieren von Beziehungen und Eigenständigkeit ist nicht üblich. Stattdessen werden die jungen Erwachsenen von der leiblichen direkt zur ehelichen Familie, bzw. zur Familiengründung erzogen.
«Eine Phase der Selbständigkeit ist nicht üblich.»
Gleichzeitig erleben viele Betroffene auch gegenläufige Normen «zu Hause» und in der Welt «draussen»: Zu Hause werden sie mit der Vorstellung erzogen, dass Sexualität nur in der Ehe erlebt werden dürfe. Über Sexualität wird in der Regel nicht gesprochen, und den Kindern vermittelt, dass deren Erleben etwas Schmutziges, Falsches und Schandhaftes sei. Die schweizerische Gesetzgebung hat ganz andere Grundlagen: Sexuelle Beziehungen sind nicht nur vor der Ehe, sondern (unter der Einhaltung einer Altersdifferenz von maximal drei Jahren) sogar im Schutzalter und damit unter 16 Jahren möglich.
Diese Zerrissenheit zeigt sich auch bei den Normen zur Partnerschaft: In paläokonservativen Familien gilt, vor und ausserhalb der Ehe soll keine Sexualität stattfinden; während gemäss den Normen der Mehrheitsgesellschaft ein Zweisamkeitsdruck überwiegt. Während es also «draussen» als «normal» gilt, eine Liebesbeziehung zu pflegen, gilt es «drinnen», also zu Hause, als «verwerflich». Diese Vorstellungen sind in den unterschiedlichsten Kulturkreisen vorhanden. So wurde gerade kürzlich in einem Artikel der NZZ über ähnliche Vorkommnisse in der jüdischen Gemeinschaft berichtet.
«Im Gesetz steht, dass Eltern Freiraum zur Lebensgestaltung gewähren sollten.»
In einem solchen Umfeld wird die Erziehung von den Eltern so verstanden, dass sich die Kinder unterzuordnen haben. Im schweizerischen Zivilgesetzbuch kommt dieser «Gehorsam» zwar auch zur Sprache, wird aber gepaart mit Verhältnismässigkeit. Im gleichen Gesetz steht auch, dass die Eltern Freiheit und Freiraum zur Lebensgestaltung gewähren sollten — dies kommt in paläokonservativen Familien zu kurz. Damit lässt sich erklären, dass sich Kinder unterwerfen, weil sie emotional so stark verstrickt sind – mit dem absolut berechtigten Wunsch nach Selbstbestimmung und der starken Verbundenheit mit der Familie.
Viele Jugendliche oder junge Erwachsene wehren sich nicht – wer findet doch noch den Weg zu Ihrer Fachstelle?
Manche suchen nach Unterstützung, weil sie beim Zeitpunkt der Partnerschaftswahl von einem konkreten Druck und von Zwängen überrascht werden. Andere wiederum leiden seit Jahren unter Einschränkungen und Kontrollen, wehren sich nicht, und suchen erst nach der Eheschliessung zum ersten Mal nach Hilfe, weil sich in einer solchen Situation vieles kumuliert.
Gibt es eine Erklärung dafür, was sich in den Köpfen von Eltern abspielt, die ihre Kinder in eine solche Situation bringen?
Das Motiv vieler Eltern besteht darin, dass sie in ihrer Gemeinschaft besser dastehen wollen. Die Wünsche oder Bedürfnisse der Kinder werden den Vorstellungen der Eltern und Verwandten untergeordnet, indem sie bereit sind, das Wohl des Kindes zu «opfern». Wenn der Sohn oder die Tochter nicht mitmachen will, tritt die Ironie der Sache zutage: Den Kindern wird vorgeworfen, egoistisch zu handeln, indem sie dem Ruf der Familie schaden. Eigentlich handeln aber die Eltern egoistisch, indem sie das Wohlergehen ihres Kindes als weniger wichtig betrachten als das Wohl der Familie.
«Den Kindern wird vorgeworfen, egoistisch zu handeln, indem sie dem Ruf der Familie schaden.»
Wie kann es sein, dass so vieles unbemerkt bleibt? Im Fall von Havin* gab es in der Nachbarschaft Gerüchte über eine Zwangsheirat – dennoch hat niemand etwas unternommen.
Ja, es ist in der Tat tragisch, wenn in einer konkreten Situation niemand hilft. Wir stellen bei unseren Beratungen zum einen fest, dass ganz viele Personen immer noch davon ausgehen, in der Schweiz gäbe es keine Zwangsheiraten.
Zum anderen fühlen sich manche Personen aus dem Umfeld schlichtweg zu überfordert, um zu reagieren. Das ist auch nicht immer einfach. Helfende stossen oft an ihre Grenzen, wenn es um eine Vielzahl von Tatpersonen und Verwandtschaftsgewalt geht, die betroffene Person aber explizit keine Anzeige erstatten will. Wichtig ist hier, nicht im Alleingang mit der Familie Kontakt aufzunehmen, um eine allfällige Gefährdung der Betroffenen nicht zu erhöhen.
Stattdessen sollte man sich professionelle Hilfe holen. Über unsere Gratis-Helpline 0800 800 007 kann man sich beispielsweise auch nur kurz beraten lassen, wenn man einen Verdacht hegt, die betroffene Person jedoch noch nicht direkt darauf ansprechen will.
«Personen aus dem Umfeld fühlen sich oft zu überfordert, um zu reagieren.»
Was kann man tun, wenn man merkt, dass jemand gegen seinen Willen zur Heirat gezwungen wird?
In der Schweiz gibt es unzählige Möglichkeiten, man muss aber bei jeder einzelnen Situation genau prüfen, was zweckmässig ist. Wir hatten in unseren mehr als 2’300 Beratungen keinen einzigen Fall, wo gar keine Lösung gefunden werden konnte. Mit der Einschränkung, dass Betroffene dies auch wollen, finden sich viele Wege in die Freiheit. Im konkreten Fall von Havin wäre zum Beispiel die eidesstattliche Erklärung eine Schutzmassnahme gewesen.
Diese setzen wir als eine von mehreren Schutzmassnahmen gegen Verschleppung ins Ausland ein. Wenn die Betroffenen bereits in der Schweiz ahnen, dass beim Antritt einer Reise ins Ausland eine schwierige Situation bevorstehen könnte, können sie dies mit dem Formular zum Ausdruck bringen. Wenn dann zum Beispiel jemand zum vorab vereinbarten Zeitpunkt nicht zurückkehrt, liegt eine Grundlage vor, um Unterstützungsmassnahmen einleiten zu können.
«Wir hatten in mehr als 2’300 Beratungen keinen einzigen Fall, wo gar keine Lösung gefunden werden konnte.»
Was, wenn es für Schutzmassnahmen zu spät ist, und man im Ausland festgehalten wird?
Wenn eine Kontaktaufnahme mit unserer Fachstelle erst später aus dem Ausland entsteht, versuchen wir gleichwohl, der betroffenen Person adäquate Hilfe anzubieten. Aus dem Ausland kann man uns über +41 21 540 00 00 kontaktieren. Wir haben dann Konzepte und Schutzmassnahmen, die wir nach Möglichkeit gemeinsam ausloten.
Besonders prekär kann es werden, wenn die betroffene Person über keinen Schweizer Pass verfügt. So haben wir auch mit Betroffenen zu tun, die zwar in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind, aber keine schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen. Einfacher ist es, wenn die Betroffene ausschliesslich über den Schweizer Pass verfügt und auch keine Doppelbürgerschaft besitzt. Dann kommt nämlich der konsularische Schutz einfacher zur Anwendung. Wichtig ist es, immer den konkreten Einzelfall genau zu studieren – bisher haben wir es allerdings immer geschafft, Unterstützung zu finden.
Die Geschichte von Havin ist ein krasses Beispiel einer erzwungenen Eheschliessung; spielt sich eine Zwangsverheiratung generell nicht viel subtiler ab?
Die akute Gefährdungslage ist tatsächlich nicht in allen Fällen gleich hoch. Aber aus Sicht einer betroffenen Person ist es in jedem Fall mit viel Leid verbunden. Leider kennen wir bei unserer Fachstelle mehrere Fälle wie bei Havin. Wenn die Betroffenen nicht endogam heiraten wollen, das heisst innerhalb der eigenen ethnischen, religiösen oder Herkunftsgemeinschaft, wird dies zum Problem.
So stellen wir bei 23 Prozent der Fälle in unserer Beratung eine massive Gefährdung fest, also eine die höher als Stufe 5 auf unserer Gefährdungsskala liegt (0 = keine Gefährdung bis 10 = höchste Gefährdung). Darunter finden sich auch massive Drohungen und Nötigungen.
Zu den subtilen Vorbereitungen oder «Vorboten» für eine Zwangsheirat können allerdings Massnahmen gezählt werden, die bereits nach der Geburt beginnen – dabei werden insbesondere Mädchen in vergeschlechtlichte Rollenbilder hinein erzogen: Das Tragen von langen Haaren, das Verbot des Kontakts mit Buben, die Verweigerung von Ausgang oder etwa die Vorschrift, die Haut zu verstecken.
Endogamie = Bestimmung, nach der nur innerhalb eines bestimmten sozialen Verbandes (z. B. Religion, Nationalität oder Kaste) geheiratet werden darf.
Paläokonservative Familien kennen häufig den Zwang zur Endogamie. Dagegen will die Fachstelle Zwangsheirat 2019/2020 eine Kampagne lancieren, die rassistisches und/oder religionsfeindliches Heiratsverhalten thematisieren wird. Es geht hier um die Würde der Betroffenen, denn Menschenrechte zu geniessen, soll kein Privileg von Einheimischen sein.
Bist du von Zwangsheirat betroffen? Kennst du jemanden, der davon betroffen oder bedroht ist? Melde dich bei der Fachstelle Zwangsheirat – Kompetenzzentrum des Bundes oder unter der Gratis-Helpline 0800 800 007. Die Fachstelle untersteht einer strengen Schweigepflicht.
*Name von der Redaktion geändert.